Navigation und Inhalte

Wichtige Information für Geschäftskunden der DHL Group

Wir möchten Ihnen einen klaren Überblick geben, was die Modernisierung unserer Konzernstruktur für unsere Zusammenarbeit bedeutet. Mit Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister der heutigen Deutsche Post AG, die im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2026 geplant ist, wird die gesamte Division Post & Paket Deutschland – einschließlich aller bestehenden Verträge – von Gesetzes wegen automatisch auf die künftige Deutsche Post AG übergehen (partielle Gesamtrechtsnachfolge).

Die künftige Deutsche Post AG bleibt ein zentraler Bestandteil unseres Portfolios und Ihr verlässlicher Partner. Ihre Verträge und unsere Zusammenarbeit bleiben unverändert bestehen. Da die Vertragsübertragung nicht auf vertraglicher Basis, sondern von Gesetzes wegen erfolgt, sind für die rechtliche Übertragung keine Mitwirkungshandlungen Ihrerseits erforderlich.

Was Sie wissen sollten:

  • Nach der Eintragung soll die neue Gesellschaft offiziell als Deutsche Post AG firmieren
  • Die Ausgliederung betrifft nur bestehende Verträge mit der heutigen Deutsche Post AG. Verträge mit DHL Paket GmbH, anderen Tochtergesellschaften oder Divisionen bleiben davon unberührt.
  • Nach Eintragung der Ausgliederung im 2. Halbjahr 2026: Wir bitten Sie, Ihre Bestell-, Liefer- und Rechnungsprozesse auf die künftige Deutsche Post AG umzustellen, um auch die Systemseite der geänderten Rechtslage anzupassen. Falls Sie Bestellungen oder sonstige Erklärungen gegenüber der künftigen Deutschen Post AG abgeben und die von dieser ausgestellten Rechnungen begleichen, gehen wir davon aus, dass alles in Ordnung und die Vertragsüberleitung erfolgreich verlaufen ist.

Lastschrifteinzüge an die künftige Deutsche Post AG laufen auch nach der Ausgliederung weiterhin über die konzernweite Inhouse-Bank und deren Konten, die bei der künftigen DHL AG verbleiben. Bei der Entgegennahme von Zahlungen an die Division Post & Paket Deutschland handelt die DHL AG im Auftrag und auf Rechnung der Deutsche Post AG, der diese Zahlungen im Inhouse-Banking-System gutgeschrieben werden.

Entsprechend bleiben Ihre bestehenden SEPA-Lastschriftmandate unverändert gültig und die künftige DHL AG zieht an die Deutsche Post AG zu leistende Beträge zu deren Gunsten ein. Nach den Umfirmierungen im zweiten Halbjahr 2026 wird künftig die DHL AG als abbuchendes Unternehmen für Sie sichtbar sein.

·   SEPA-Firmenlastschrift (B2B): Bitte informieren Sie Ihre Bank über die Umfirmierung der bisherigen Deutsche Post AG in DHL AG sowie über die Ausgliederung, damit Rückbuchungen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden.

·   SEPA-Basislastschrift (B2C): Hier müssen Sie nichts weiter tun.

Für das Kunden- und Vertragsmanagement tauschen die künftige Deutsche Post AG und die heutige Deutsche Post AG regelmäßig Daten zu Zahlungen, Vertragsänderungen oder -beendigungen aus – z. B. um Lastschriften korrekt anzupassen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter group.dhl.com/datenschutz.

Sollten Sie den Vertrag mit der heutigen Deutschen Post AG durch Zuschlag nach einer öffentlichen Ausschreibung abgeschlossen haben, gilt nichts Abweichendes. Nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes und § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geht der Vertrag ebenfalls mit allen Rechten und Pflichten von Gesetzes wegen auf die künftige Deutsche Post AG über. Weitere wesentliche Änderungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. b) GWB treten bei Deutsche Post AG gerade nicht auf, weil diese alle personellen und sachlichen Ressourcen, insbesondere Zertifikate übernimmt, die Grundlage der Ausschreibung waren. Deutsche Post AG erfüllt damit alle ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung. Im Rahmen einer Vorabfrage bei den Zertifizierungsstellen haben diese bereits bestätigt, dass die bisher erteilten Zertifikate von der Deutschen Post AG ohne Bruch weitergenutzt werden können (weil die Zertifikate ebenfalls für die auf die künftige Deutsche Post AG übertragenen personellen und sachlichen Ressourcen gelten). Eine ggf. erforderliche Umschreibung der Zertifikatsurkunde würde unverzüglich nach der Ausgliederung angestoßen. Deutsche Post AG wird zum Zeitpunkt der Ausgliederung in die bisherige postregulatorische Stellung eintreten und das Recht erhalten, Postdienstleistungen zu erbringen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Postgesetzes).

Hinweise für Behörden bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts:

Soweit Sie aktuell nicht nur in privatrechtlicher, sondern öffentlich-rechtlicher Beziehung stehen (z.B. über Genehmigungen, Förderungen, öffentlich-rechtliche Verträge, nicht-abgeschlossene Ausschreibungsverfahren) werden Sie – soweit erforderlich – mit Blick auf die Ausgliederung und deren Auswirkungen auf diese Rechtspositionen separat informiert.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Für Sie als unsere Kunden ergeben sich durch die Modernisierung der Konzernstruktur keine relevanten Änderungen. Alle bestehenden Verträge, Ansprechpartner und Abläufe bleiben unverändert. Wenn Sie als Geschäftskunde der Division Post & Paket derzeit einen Vertrag mit der Deutschen Post AG haben, behalten Sie diesen auch nach der Umstrukturierung. Vertragspartner ist dann allerdings die künftige Deutsche Post AG, auf welche im Rahmen der partiellen Gesamtrechtsnachfolge alle Rechte und Pflichten automatisch übertragen werden.

Nein, es ändern sich keine bestehenden Verträge. Alle bisherigen Vereinbarungen – sei es mit der Deutschen Post AG, der DHL Paket GmbH oder anderen Unternehmen der Gruppe – bleiben unverändert bestehen.

Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig. Die künftige DHL AG zieht die Beträge weiterhin im Auftrag der künftigen Deutsche Post AG ein und verbucht sie entsprechend. Nach den geplanten Umfirmierungen wird die DHL AG als abbuchendes Unternehmen erscheinen. Für SEPA-Firmenlastschriften (B2B) bitten wir, die Bank über die Umfirmierung und Ausgliederung zu informieren, um Rückbuchungen zu vermeiden. Bei SEPA-Basislastschriften (B2C) ist kein Handeln erforderlich.

Die Dienstleistungen werden weiterhin unter den bekannten Marken in Deutschland angeboten: Deutsche Post für Briefe und DHL für Paketsendungen.

Es handelt sich um eine rein gesellschaftsrechtliche Umwandlung, die das operative Geschäft der Division Post & Paket Deutschland nicht betrifft. Für den laufenden Betrieb ergeben sich durch die Umwandlung keine Veränderungen.

Geschäftskunden werden über diesen Sachverhalt über die Ihnen bekannten Kanäle informiert, zum Beispiel über die Rechnungsstellung oder den Vertrieb. Die Informationen werden nach Beschluss der Hauptversammlung ab Mai bereitgestellt.

Ansprechpartner und Kundenservice-Prozesse bleiben unverändert.