Wichtige Information für Lieferanten der DHL Group
Wenn Sie einen Vertrag mit der bisherigen Deutsche Post AG haben, über den Sie Leistungen sowohl an die Division Post & Paket Deutschland als auch an andere Divisionen wie DHL Express, DHL Freight Forwarding, DHL eCommerce oder DHL Supply Chain erbringen, gilt Folgendes:
Der Vertragspartner bleibt die heutige Gesellschaft (künftig unter dem Namen DHL AG); eine vollständige Übertragung auf die künftige Deutsche Post AG findet nicht statt.
Lediglich die Bezugs-, Orderrechte oder Nutzungsberechtigungen der Division Post & Paket Deutschland unter diesem Vertrag, die bislang von der heutigen Gesellschaft wahrgenommen wurden, gehen auf die künftige Deutsche Post AG über.
Ab 2. Halbjahr 2026, nach Wirksamwerden der Ausgliederung und Umfirmierung: Da die Übertragung der Bezugs-, Orderrechte oder Nutzungsberechtigungen (automatisch) von Gesetzes wegen und nicht auf vertraglicher Basis erfolgt, ist Ihrerseits rechtlich nichts weiter zu veranlassen. Wir würden Sie jedoch bitten, Ihre bislang an die Division Post & Paket Deutschland gerichteten Bestell-, Liefer- und Rechnungsprozesse nach Wirksamwerden der Ausgliederung (über diesen Umstand werden wir separat informieren) auf die künftige Deutsche Post AG umzustellen, um auch die Systemseite der geänderten Rechtslage anzupassen. Falls Sie Bestellungen, Order, sonstige Erklärungen von der künftigen Deutsche Post AG oder durch diese veranlasste Zahlungen annehmen und die Rechnungen an diese adressieren, gehen wir davon aus, dass alles in Ordnung und die Vertragsüberleitung erfolgreich verlaufen ist.
Der gesamte Vertrag mit allen Rechten und Pflichten geht von Gesetzes wegen auf die künftigen Deutsche Post AG über, die mit Wirksamwerden der Ausgliederung zu Ihrem Vertragspartner wird.
Ab 2. Halbjahr 2026, nach Wirksamwerden der Ausgliederung und Umfirmierung: Da die Übertragung (automatisch) von Gesetzes wegen und nicht auf vertraglicher Basis erfolgt, ist Ihrerseits rechtlich nichts weiter zu veranlassen. Wir würden Sie jedoch bitten, Ihre Bestell-, Liefer- und Rechnungsprozesse nach Wirksamwerden der Ausgliederung (über diesen Umstand werden wir separat informieren) auf die künftige Deutsche Post AG umzustellen, um auch die Systemseite der geänderten Rechtslage anzupassen. Falls Sie Bestellungen, Order, sonstige Erklärungen von der künftigen Deutsche Post AG oder durch diese veranlasste Zahlungen annehmen und die Rechnungen an diese adressieren, gehen wir davon aus, dass alles in Ordnung und die Vertragsüberleitung erfolgreich verlaufen ist.
Für Sie als Lieferant der DHL Group ändert sich durch die Modernisierung der Konzernstruktur nichts im operativen Geschäft. Alle bisherigen Ansprechpartner in den Divisionen bleiben unverändert. Auch alle bestehenden Verträge gelten weiterhin aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge.
Trotz der Änderung des Bestelllayouts (POs) werden keine neuen Bestellungen versendet, um doppelte Lieferungen oder Leistungen zu vermeiden. Alle bisherigen Bestellungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit, und die Bestellnummern müssen wie gewohnt auf den Rechnungen angegeben werden.
Die Bestellnummern lassen sich an ihrem System erkennen:
· Bei GeT/Deutsche Post AG sind sie 10-stellig und beginnen mit 9,
· bei NGeP Coupa/DHL AG ebenfalls 10-stellig, beginnen aber mit 6.
Änderungen an bestehenden Bestellungen nach dem Zieltermin werden im neuen PO-Layout verschickt.